Bei der Einreise nach Spanien muss für den Hund ein EU-Heimtierausweis vorgelegt werden, in dem eine gültige Tollwutimpfung eingetragen ist. Die Impfung sollte mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) erfolgt sein. Die Erstimpfung eines Welpen muss mindestens 21 Tage zurück liegen. Es gibt auch Informationsquellen, die von 31 Tagen sprechen. Die letzte Impfung des Hundes gegen Tollwut darf nicht älter als 12 Monate sein bzw. sollte der Impf-Intervall den Empfehlungen des Impfstoffherstellers entsprechen.
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